Urlaub Alleinerziehende

Urlaub für Alleinerziehende / Alleinreisende mit Kind: Diese rechtlichen Stolpersteine solltest du beachten

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Ein Elternteil, ein Kind, ein Abenteuer – wenn es nur so einfach wäre. In diesem Artikel zum Urlaub für Alleinerziehende oder Alleinreisende bekommst du praktische Tipps wie du rechtliche Stolpersteine umgehst und eure gemeinsame Auszeit zu einem stressfreien Erfolg machst.


Das Kurz-Fazit für Eilige:

Wenn du als Alleinerziehende/r mit deinem Kind verreisen möchtest, sind hier die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:

  • Hole unbedingt die Zustimmung des anderen Elternteils ein und kläre alle rechtlichen Aspekte, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
  • Plane deinen Urlaub mit Fokus auf die Bedürfnisse und Interessen deines Kindes – so bist du rechtlich sicher und der Urlaub wird entspannter
  • Vergiss nicht, alle notwendigen Dokumente wie Einverständniserklärungen und einen Notfallplan mitzunehmen, damit du auf jede Situation vorbereitet bist.

Du fragst dich, welche Dokumente das genau sind, was da rein gehört und warum du sie überhaupt brauchst? Dann lies jetzt schnell weiter.


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Alleinerziehend zu sein bedeutet, tagtäglich eine Vielzahl von Herausforderungen im hektischen Alltag zu meistern. Wer alles allein jongliert, hat wirklich viele Bälle in der Luft.

Gerade deshalb sollte der Urlaub eine Zeit der Entspannung und Erholung sein – für Kind UND Erwachsenen.

Aber selbst beim Urlaub wird es für Alleinerziehende erstmal schwieriger, bevor es einfacher wird.

Es gibt viele Fragen und Unsicherheiten. Deshalb habe ich Rechtsanwalt Niklas Clamann, einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht und einvernehmliche Scheidung, die wichtigsten Fragen gestellt.

Mit seinen praxisnahen Ratschlägen aus diesem Expertengespräch, weißt du worauf du achten musst, bist gut vorbereitet und kannst deine wohlverdiente Auszeit mit deinem Kind in vollen Zügen genießen.

Bereit?

Dann lass uns loslegen:

1. WORAUF sollte man aus rechtlicher Sicht ACHTEN, wenn man alleine mit Kindern reist?

Der Urlaub mit Kindern als Alleinerziehende oder auch einfach wenn man allein mit Kind reist, ist rechtlich betrachtet vielschichtig.

In erster Linie geht es dabei um das Sorge- und das Umgangsrecht des anderen Elternteils.

2. Was bedeutet SORGERECHT in diesem Zusammenhang?

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass die Eltern gemeinsam für das Kind verantwortlich sind und grundlegende Entscheidungen auch gemeinsam treffen müssen.

Das umfasst Themen wie Gesundheit, Bildung, Religion – und eben auch den Aufenthaltsort des Kindes. Entscheidungen in Bezug auf den Urlaub müssen daher zusammen getroffen werden.

Das bedeutet, dass auch ein faktisch alleinerziehender Elternteil die Zustimmung des oder der Anderen einholen muss, um rechtlich auf der sicheren Seite sein.

Andernfalls könnte der nicht zustimmende Elternteil rechtliche Schritte unternehmen, um das Sorgerecht und das Umgangsrecht zu schützen.

Das erklärt auch, warum wir beim Allein Reisen mit Kindern immer an der Grenze nach dem anderen Elternteil gefragt werden – obwohl wir zusammen leben.

Wurde dagegen das alleinige Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen, kann der auch die Entscheidungen hinsichtlich des Urlaubsorts und der Urlaubsdauer allein treffen, ohne die ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils einholen zu müssen.

3. Was hat es mit dem UMGANGSRECHT auf sich?

Das Umgangsrecht wiederum regelt, wie und in welchem Umfang der nicht betreuende Elternteil sein Kind sehen kann. Am häufigsten wird nach wie vor das Residenzmodell gewählt, bei dem das Kind im Alltag 2 Wochen bei dem einen und jedes zweite Wochenende bei dem anderen Elternteil lebt.

Die Ferien und Feiertage werden dann meist hälftig aufgeteilt.

Im Kontext von Urlaubsplanungen kann das also bedeuten, dass auch der nicht-betreuende Elternteil das Recht hat, das Kind während der Ferienzeit zu sehen.

Deshalb ist es wichtig, klare Absprachen zur Aufteilung der Ferienzeiten zu treffen, um den Urlaub in „seiner“ Zeit mit dem Kind zu verbringen und möglichen Konflikten durch einen „Urlaub in der falschen Woche“ vorzubeugen.

4. Was, wenn es keine klare Regelung gibt und die Eltern GETRENNT LEBEN?

Bei Uneinigkeiten sollten Eltern zunächst versuchen, sich außergerichtlich zu einigen. Wichtig dabei ist, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht.

Will eine/r von beiden unbedingt den Urlaub verhindern oder beharrt der Andere auf einer festen Woche für den Urlaub, ist die oberste Frage, die man sich stellen sollte:

Dient meine Kompromisslosigkeit in dieser Frage wirklich unserem Kind oder trage ich gerade den Konflikt mit meinem bzw. meiner Expartner:in auf dem Rücken unseres Kindes aus?

Häufig hilft diese Selbstreflektion schon.

Wenn nicht, ist es sinnvoll, einen neutralen Dritten, etwa eine Freundin der Familie oder einen Mediator zurate zu ziehen, um zwischen den Eltern zu vermitteln.

Kann wirklich gar keine Einigung erzielt werden, bleibt als letzte Option der Gang vor Gericht.

Ein Familiengericht kann über das Umgangsrecht und auch über spezifische Fragen des Urlaubs entscheiden. Es wird dabei stets das Kindeswohl als oberste Priorität beachten.

5. Muss der daheimbleibende Elternteil bei der Urlaubsplanung EINBEZOGEN werden?

Wichtig ist, alle relevanten Informationen über den geplanten Urlaub frühzeitig mit dem daheimbleibenden Elternteil zu teilen.

Dazu gehören die Reiseziele, geplante größere Aktivitäten, die Unterkunft und Kontaktdaten während des Aufenthalts.

Damit kommt man einerseits seiner Informationspflicht im Rahmen des gemeinsamen Umgangsrechts nach, andererseits sorgt eine offene und transparente Kommunikation für eine gute Vertrauensbasis.

Die Daheimgebliebene kann so Bedenken und Alternativvorschläge äußern, mit denen sich die Verreisende konstruktiv auseinandersetzen kann.

Das kann gerade im Interesse des Kindes erfolgen: Manchmal kennt der Eine bestimmte Lieblingsaktivitäten oder sonstige Vorlieben, die der andere bei der Planung bisher nicht auf dem Schirm hatte.

Außerdem ist die Absprache eines Notfallplans im Vorfeld unerlässlich.

Hierzu gehören die Kontaktdaten beider Elternteile während des Urlaubs, Informationen zur ärztlichen Versorgung und eventuelle medizinische Besonderheiten des Kindes.

Mit einem solchen Plan kann man sicherstellen, dass beide Eltern im Notfall erreichbar und handlungsfähig sind.

6. Kann der daheimbleibende Elternteil den ganzen Urlaub oder Teile davon VERBIETEN?

Grundsätzlich ist es jedem Elternteil freigestellt, mit seinem Kind Urlaub zu machen und diesen nach den eigenen Vorstellungen zu planen.

Wie erwähnt, kann das notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

Eine Grenze ist aber dort zu ziehen, wo das Wohl des Kindes gefährdet wird.

Geht es beispielsweise um die Auswahl des Reiseziels, ist die Sicherheit des Kindes von höchster Bedeutung.

Krisen- oder Kriegsgebiete oder Länder mit unzureichender medizinischer Versorgung sind eher nicht für Kinder geeignet. Gleiches gilt für gefährliche Aktivitäten wie Extremsportarten.

Sie können während des Urlaubs untersagt werden.

7. Welche speziellen DOKUMENTE brauche ich im Urlaub allein mit meinem Kind?

Die erforderlichen Dokumente können je nach Reiseziel und den individuellen Umständen variieren.

Grundsätzlich sollten Eltern, die mit ihrem Kind allein Urlaub machen, eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils mit sich führen.

Das gilt sowohl für getrenntlebende Eltern, als auch für solche, die daheim in einer Beziehung leben.

Die Erklärung sollte die Zustimmung des anderen Elternteils zur Reise einschließlich der Reisedaten und -ziele sowie die Kontaktdaten des Daheimbleibenden enthalten.

Sinnvoll ist auch, eine Kopie der Geburtsurkunde sowie des Sorgerechtsbeschlusses bei getrennten Eltern mitzuführen.

Damit können die Elternschaft und die rechtliche Befugnis zum alleinigen Urlaub nachgewiesen werden.

Schließlich sollte die Daheimbleibende eine schriftliche Reisevollmacht erteilen, die im Notfall genutzt werden kann, um medizinische Entscheidungen zu treffen oder andere dringende Angelegenheiten zu regeln.

Je nach Reiseland bleibt mir außerdem zu empfehlen, die eigenen Dokumente von Beginn an auf Englisch aufzusetzen bzw. eine beglaubigte Übersetzung bei sich zu haben, damit nicht eine Sprachbarriere für Probleme sorgt.

8. FAZIT: Urlaub als Alleinerziehende mit Kind

Gibt es noch EXTRA-TIPPS, die Sie Alleinerziehenden für einen harmonischen Urlaub mit ihren Kindern auf den Weg geben möchten?

Abschließend möchte ich alle Alleinreisenden ermutigen, eine offene Kommunikation mit dem anderen Elternteil zu pflegen und frühzeitig mit der Planung und dem Informationsaustausch zu beginnen.

Berücksichtigen Sie dabei die Bedürfnisse und Interessen ihres Kindes und seien Sie flexibel in ihren Entscheidungen.

Der Schlüssel zu einem gelungenen Urlaub, gerade mit Kindern, liegt oft darin, sich auf das Unerwartete einzustellen und mit einer positiven Grundstimmung auf Veränderungen zu reagieren.

So können Sie sicherstellen, dass ihr Urlaub nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch reibungslos verläuft und für alle Beteiligten eine positive Erfahrung wird.

Ich wünsche allein Alleinerziehenden eine erholsame und freudige Urlaubszeit mit ihren Kindern.

Vielen Dank, Herr Clamann für Ihre Zeit für dieses Interview.

2 Kommentare
  1. Ellen sagte:

    Normalerweise denke ich immer an alles hehe aber leider als mein Papa in Brasilien starb – und ich mit meiner damaligen 1 jährigen Tochter dahin fliegen musste – hatte ich viel zu viel im Kopf (wie z.B. kriegen wir überhaupt einen Platz im Flieger) und habe es komplett vergessen, die Erlaubnis meines Mannes zu holen… und natürlich erst bemerkt, als die Polizisten im Flughafen hinterfragten, wo der Vater des Kindes war. Zum Glück auf der brasilianischen Pass hatten wir ein Erlaubnis gemacht, dass unsere Kinder „alleine“ (mit nur 1 Elternteil) fliegen dürfen! Trotzdem hat der Polizist noch mit meinem Mann telefoniert, um zu fragen, warum / wieso ich nach Brasilien fliegen wollte usw…
    als ob es alles nicht genug wäre 🤷

    Antworten
    • Eva sagte:

      Hi Ellen, oh krass – das war natürlich eine außergewöhnliche Situation. Aber ja auch irgendwie gut zu wissen, dass sie an der Grenze „aufpassen“, wenn jemand alleine mit einem Kind ausreist :-) Liebe Grüße, Eva

      Antworten

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